Leistungen
Ich erstelle für Sie Gutachten, Kurzgutachten, Wertermittlungen, Immobilienbewertungen und Verkehrswert- bzw. Marktwertermittlungen nach §194 BauGB für privat oder betrieblich.
Wissenswertes
Der Verkehrswert ist vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch §194 geregelt und wird wie folgt definiert.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf dem sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Diese Gutachten werden für die unterschiedlichsten Anlässe und Angelegenheiten benötigt.
Ich erstelle Gutachten für:
unbebaute Grundstücke, Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land, Acker- und Grünflächen
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser
Doppel- und Reihenhäuser
Wohneigentum und sonst. Teileigentum
Mehrfamilienhäuser
Wohn- und Geschäftshäuser
Büroimmobilien
die Verkaufsentscheidung
bei Erbschaft und eventuellen Erbschaftsstreitigkeiten
Schenkung und Übertragung
Scheidungen und Zugewinnermittlungen
Pflegschafts- und Vormundsangelegenheiten
Zwangsversteigerungen und Insolvenzen
Ermittlungen der Erbschaftssteuer o.a. steuerlichen Zwecken
feststellen des Gebäudewertes am Gesamtwert
oder ganz einfach für die Vermögensaufstellung
u.v.m.