Leistungen

Ich erstelle für Sie Gutachten, Kurzgutachten, Wertermittlungen, Immobilienbewertungen und Verkehrswert- bzw. Marktwertermittlungen nach §194 BauGB für privat oder betrieblich.

 

Wissenswertes

Der Verkehrswert ist vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch §194 geregelt und wird wie folgt definiert.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf dem sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Diese Gutachten werden für die unterschiedlichsten Anlässe und Angelegenheiten benötigt.

 

Ich erstelle Gutachten für:

  • unbebaute Grundstücke, Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land, Acker- und Grünflächen

  • Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser

  • Doppel- und Reihenhäuser

  • Wohneigentum und sonst. Teileigentum

  • Mehrfamilienhäuser

  • Wohn- und Geschäftshäuser

  • Büroimmobilien     

  • die Verkaufsentscheidung

  • bei Erbschaft und eventuellen Erbschaftsstreitigkeiten

  • Schenkung und Übertragung

  • Scheidungen und Zugewinnermittlungen

  • Pflegschafts- und Vormundsangelegenheiten

  • Zwangsversteigerungen und Insolvenzen

  • Ermittlungen der Erbschaftssteuer o.a. steuerlichen Zwecken

  • feststellen des Gebäudewertes am Gesamtwert

  • oder ganz einfach für die Vermögensaufstellung

  • u.v.m.